ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR DEN HÄNDLERWEBSHOP
DER MÜNZE ÖSTERREICH AG
Für jegliche Lieferungen oder Dienstleistungen seitens der Münze Österreich AG über den Händlerwebshop an die registrierten und
genehmigten Händler (nachfolgend „Händler“ genannt) gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungenen in
der jeweiligen zum Vertragsabschluss gültigen Fassung.
Vertragspartner für sämtliche Bestellungen im Händlerwebshop ist die Münze Österreich AG, mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsadresse
Am Heumarkt 1, 1030 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 55543 g.
Alle für die Geschäftsabwicklung bekannt gegebenen Daten werden von der Münze Österreich AG vertraulich behandelt und EDV-gestützt
gespeichert (DVR 0558826). Sie werden an Dritte ausschließlich zum Zweck der Auftragsabwicklung (z.B. Versand) weitergegeben.
Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Speicherung und Weitergabe seiner Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung und der Einhaltung
der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere jener der österreichischen Gewerbeordnung.
1. Kaufpreis und Bestellung
Der Kaufpreis besteht aus dem Ausgabepreis und den zusätzlich anfallenden Kosten gemäß diesem Vertragspunkt 1.
Basis des Ausgabepreises für sämtliche Edelmetallanlageprodukte, für Edelmetallbarren sowie auch für Wiener Philharmoniker Münzen
gemäß § 12 Abs 1 Z 3 des Scheidemünzengesetzes BGBl 1988/597 ist das jeweilige Londoner Goldpricing (A.M./P.M.), Londoner
Platinpricing (A.M./P.M.) bzw. Londoner Silberpricing in US-Dollar, auf die noch die entsprechenden, von der Münze Österreich AG
festgesetzten Prägegebühren aufgeschlagen werden.
Bestellungen im Händlerwebshop bis 10.30 Uhr (A.M.) oder bis 14.00 Uhr (P.M.) mitteleuropäische Zeit führen zur Anwendung
des jeweiligen Ausgabepreises nach dem jeweiligen Londoner Goldpricing (A.M./P.M.) bzw. Londoner
Platinpricing (A.M./P.M.) bzw. Londoner Silberpricing in US-Dollar des jeweiligen Arbeitstages. Nach 14.00 Uhr mittel- europäische
Zeit eingegebene Bestellungen im Händlerwebshop werden zum jeweiligen Pricing des nächsten Arbeitstages der Münze Österreich AG
bearbeitet.
Sämtliche Bestellungen können von der Münze Österreich AG nur im Rahmen der Verfügbarkeit der Edelmetalle angenommen werden. Die
Münze Österreich AG behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Nennung von Gründen abzulehnen oder nur hinsichtlich eines Teils der
bestellten Menge anzunehmen, worüber sie den Händler jeweils unverzüglich informieren wird. Weiters behält sich die Münze Österreich
AG angesichts begrenzter Verfügbarkeit darüber hinaus das Recht vor, Lieferungen infolge von Verfügbarkeit zu kürzen oder zu stornieren,
ohne dass dem Händler hieraus ein Ersatzanspruch entsteht.
Alle über den Händlerwebshop getätigten Bestellungen sind verbindlich. Der Vertrag kommt durch Zustellung einer Bestellbestätigung
durch die Münze Österreich AG zustande.
Über den Webshop durch den Zugang eines bestimmten Händlers eingehende Bestellungen und sonstige Nachrichten
können von der Münze Österreich AG jedenfalls als von diesem Händler abgegebene Bestellungen bzw. sonstige
Nachrichten angesehen werden. Das gilt insbesondere auch dann, wenn (i) eine Bestellung von einer nicht autorisierten
Person abgegeben wird oder (ii) eine autorisierte Person ihre Befugnis überschreitet, oder (iii) ein Dritter Zugriff auf
den Händlerwebshop-Zugang des Händlers erlangt. Der Händler hat die Bestellung gegenüber der Münze Österreich AG
zu erfüllen und die Münze Österreich AG schad- und klaglos zu halten. Im Falle einer missbräuchlichen oder nicht
ordnungsgemäßen Verwendung des Zugangs oder der Vermutung einer solchen hat der Händler die Münze Österreich AG umgehend
davon zu verständigen.
2. Auslieferung
Der Händler hat die Wahl zwischen den folgenden drei Auslieferungsarten. Die Auswahl hat der Händler bei der Bestellung zu treffen und
eine spätere Änderung ist nur mit Zustimmung der Münze Österreich AG möglich.
a) Auslieferung erfolgt bei der Münze Österreich AG:
Nach Zahlungseingang des Kaufpreises gemäß Punkt 3. informiert die Münze Österreich AG den Händler, dass der Zahlungseingang
erfolgt ist. Danach muss der Händler eine Kopie der Vollmacht an die Münze Österreich AG schicken. Die Vollmacht muss den Namen
des Abholenden und genaue Angaben über die abzuholende Ware enthalten. Mit Vorlage der Vollmacht im Original kann die Ware bei
der Münze Österreich AG an ihrer Geschäftsadresse, Am Heumarkt 1, 1030 Wien, abholt werden.
b) Auslieferung erfolgt beim Außenlager der Münze Österreich AG:
Die Münze Österreich AG verfügt über ein Außenlager, welches von einem Sicherheitsunternehmen geführt wird. Nach Zahlungseingang
des Kaufpreises gemäß Punkt 3. stellt die Münze Österreich AG ein „Release-Schreiben“ sowohl an den Händler als auch das Sicherheitsunternehmen
aus. Im Release-Schreiben werden die Kontaktdaten des Sicherheitsunternehmens angeführt, sodass der Händler mit
diesem Kontakt aufnehmen kann, um den Abholungstermin zu vereinbaren. Das Sicherheitsunternehmen ist ab Erhalt des Release-Schreibens
von der Münze Österreich AG zur Übergabe der Ware bereit und berechtigt die Ware herauszugeben. Zur Abholung der Ware ist die
Vorlage des Release-Schreibens des Händlers erforderlich.
c) Auslieferung durch Transportunternehmen:
Die Münze Österreich AG kann auf Wunsch des Händlers ein Transportunternehmen mit der Versendung der Ware beauftragen. Die
Versendung erfolgt aber ausschließlich auf Kosten und Risiko des Händlers. Sofern der Händler das Transportunternehmen nicht
spezifiziert, ist die Münze Österreich AG frei, das Transportunternehmen nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Eine Übergabe an ein
Transportunternehmen erfolgt frühestens nach Zahlungseingang bei der Münze Österreich AG.
Wenn die ausgeführten Voraussetzungen erfüllt sind und der Abholende das Release-Schreiben der Münze Österreich AG bzw. die Vollmacht
des Händlers vorlegt, hat die Münze Österreich AG bzw. das Sicherheitsunternehmen keine weitere Prüfpflicht jeglicher Art und ist berechtigt
die Ware an den Besitzer des Release-Schreibens herauszugeben.
Grundsätzlich gilt für sämtliche Auslieferungsarten „Frei Frachtführer“ (FCA Incoterms® 2010) als vereinbart, sofern diese AGB nicht von
einzelnen Bestimmungen der Incoterms abweichen. Bei Widersprüchen gelten die Regelungen der AGB.
Für sämtliche Auslieferungsarten gilt, dass mit Abholung durch den Händler oder Übergabe an das jeweilige Transport- unternehmen
die Gefahr auf den Händler übergeht. Die Münze Österreich AG oder das Sicherheitsunternehmen stellen die Ware bereit, der Kunde oder
das Transportunternehmen hat für die Beladung selbst zu sorgen. Ist der Händler zur Abholung verpflichtet, so hat eine solche binnen
5 Werktagen ab Bereitstellung zu erfolgen. Erfolgt die Abholung nicht binnen dieser Frist, geht die Gefahr ab Ablauf dieser Frist ebenfalls
auf den Händler über.
Weiters gilt für sämtliche Auslieferungsarten, dass der Erfüllungsort das jeweilige Lager der Münze Österreich AG ist, von dem die Ware
entweder durch den Händler selber oder durch ein Transportunternehmen abgeholt wird.
3. Zahlungsbedingungen
Lieferungen der Münze Österreich AG erfolgen ausschließlich gegen Vorauszahlung des Händlers. Sämtliche Zahlungen an die Münze
Österreich AG haben in US-Dollar zu lauten. Allfällige andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Die in Rechnung gestellten Beträge müssen unter Angabe der 12-stelligen Zahlungsreferenz ohne Abzüge auf das folgende Konto einlangen:
Bank: HSBC Bank plc
Lautend auf: Munze Oesterreich AG
SWIFT: MIDLGB22
Sort Code: 400515
USD-Account: 76454921
USD Complete acc: 40051576454921
USD IBAN: GB31MIDL40051576454921
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Münze Österreich AG.
Nicht in voller Höhe eingelangte Zahlungen werden als Teilzahlungen verstanden und ungeachtet anderweitiger Widmung auf die älteste
Verbindlichkeit des Händlers angerechnet. Die Ware bleibt auch diesfalls bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Münze Österreich
AG. Bei Zahlungsverzug des Händlers gilt der gesetzliche Zinssatz gemäß § 456 UGB in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz.
Der Händler schuldet bei Verzug weiters alle Mahn-, Inkasso-,Erhebungs- und Auskunftskosten und die Kosten eines von der Münze
Österreich AG beigezogenen Rechtsanwalts. Darüber hinaus ist die Münze Österreich AG für den Fall eines zwei Wochen übersteigenden
Zahlungsverzuges berechtigt, unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist – unter Androhung vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten
– diesen rückabzuwickeln.
4. Gewährleistung
Der Händler muss die gelieferte Ware innerhalb von 14 Tagen ab Empfang auf Mängel untersuchen und allfällige Mängel der Münze
Österreich AG schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs, Schadenersatz wegen des Mangels
selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache ausgeschlossen.
Den Händler trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Im Fall eines Gewährleistungsanspruchs hat die Münze Österreich AG die Wahl zwischen Austausch und Verbesserung, sofern einer der
beiden Behelfe nicht unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch
nicht möglich oder tunlich, kann der Händler grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen
geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
5. Haftung
Zum Schadenersatz ist die Münze Österreich AG in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Münze Österreich AG ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in
sechs Monaten ab Kenntnis des Händlers von Schaden und Schädiger.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus
Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten haftet die Münze Österreich AG jedenfalls nicht.
Die Münze Österreich AG haftet nicht für eine Störung oder vorübergehende Nichtbenutzbarkeit des Händlerwebshops und einen daraus
resultierenden Schaden oder entgangenen Gewinn.
Die Münze Österreich AG haftet nur für eigene Inhalte des Händlerwebshop. Soweit im Händlerwebshop Links zu anderen Websites vorliegen,
ist die Münze Österreich AG für die dort enthaltenen fremden Inhalte und deren Richtigkeit nicht verantwortlich.
6. Schutz des Firmenzeichens
Der Händler ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Münze Österreich AG nicht berechtigt, den Namen, die Marke oder das
Firmenzeichen (Logo) der Münze Österreich AG zu verwenden.
Der Händler, der im eigenen Namen und für eigene Rechnung gegenüber Dritten handelt, ist nicht berechtigt, ohne vorherige ausdrückliche
Zustimmung der Münze Österreich AG in jedem Einzelfall den Namen, die Marke oder das Firmenzeichen (Logo) der Münze
Österreich AG für Werbeaussagen welcher Art auch immer zu verwenden.
7. Compliance
Der Händler ist verpflichtet, sämtliche geltenden Gesetze und Vorschriften zu erfüllen, die für den Kauf der Ware notwendig sind.
8. Sonstiges
Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jeglicher Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Händlern (ausgenommen Händlern aus den Vereinigten Staaten
von Amerika) ist das sachlich zuständige Gericht für Wien I.
Für die Zwecke dieses Vertragspunktes gilt als Händler aus den Vereinigten Staaten von Amerika jede juristische Person, die ihre Hauptverwaltung
oder ihre Hauptniederlassung in den Vereinigten Staaten von Amerika hat und die direkt mit der Münze Österreich AG kontrahiert.
Für alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Händlern aus den Vereinigten Staaten
von Amerika ergeben, einschließlich Streitigkeiten über deren Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der
Schiedsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich (Wiener Regeln) von drei gemäß diesen Regeln
bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Schiedsort ist Wien und die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Deutsch.
Sollte eine Bestimmung dieser AGBs ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht
die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung
durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
Bei Unterschieden zwischen dem deutschen und dem englischen Text dieser AGB ist der deutsche Text maßgeblich.